Klar, kann ich machen.
Ich kopier einfach mal meine beiden Briefe rein.
Die Krankenkasse hatte ja zuerst abgelehnt, da Kontaktlinsen 'Mittel zur Verbesserung der Sehfähigkeit seien und die Kosten dafür nur übernommen würden, wenn die Sehkraft MIT Sehilfe bei max. 30% liege' - als Ausnahme wurde nebenbei im Folgeabsatz der Keratokonus genannt (der auf dem ihnen vorliegenden Rezept auch explizit genant war

)
Zuerst die direkte Antwort auf die Ablehnung, darauf bekam ich dann noch 2 Wochen Zeit um Unterlagen nachzureichen:
------------------
Sehr geehrte Frau xxx
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme meiner Kontaktlinsenverordnung vom 16.März 2006 ein.
Die Kontaktlinsen sind bei meiner Augenerkrankung, dem Keratokonus, indiziert und werden als therapeutische Maßnahme gemäß Ziffer 60.4 der ’Hilfsmittel-Richtlinien’ vom 06.Januar 2005 zur Kostenübernahme anerkannt.
Die Kontaktlinsen sind meines Erachtens in diesem Fall nicht als Sehhilfe zur Verbesserung der Sehschärfe gemäß Ziffer 53.1 anzusehen, sondern als therapeutische Sehhilfe gemäß Ziffer 53.2.
Anbei erhalten Sie eine Neuausfertigung des Rezeptes meines Augenarztes, auf dem die Radien explizit genannt werden. Sollten Sie weitere Unterlagen zur Prüfung des Falles benötigen, teilen Sie mir bitte mit, welche Unterlagen ich bei meinem Arzt anfordern muss.
-------------
Ach ja, Hinweise, welche Unterlagen Ihnen die Entscheidung erleichtern würden wollte man mir natürlich nicht geben.