Dieter W. wrote:Also bisher gab es nur 2 Stufen bei der ESt.
normal: 2% für alle "gesunden"
1% für alle chronisch kranken
Gibt es da was neues?
Hallo, da reden wir über verschiedene Dinge - die 1 % (bei chronisch Kranken) und 2 % - da geht es um die Zuzahlungsgrenzen bei der Krankenkasse. Aber das betrifft nur Heilbehanldungen/Medikamente die im Leistungskatalog der GKV stehen.
Das Thema "außergewöhnliche Belastung" ist ein Steuerthema - kurz gesagt, wer außergewöhnliche Belastungen hat (Krankeitskosten sind da ein Klassiker) kann diese bei seiner Steuererklärung angeben und sie mindern (im besten FAll) das zu versteuenrde Einkommen. Aber die greifen erst wenn eine "zumutbare Belastung " (nach Steurrecht) überschritten ist und hier schwanken die Prozentzahlen, je nach Status (Verdienst , Kinder, Verheiratet/Lebenspartnerschaft ) .