Termine für den KeraLens-"Online-Stammtisch" der Keratokonus Selbsthilfegruppe:

2026: 11. Feb. - 8. Apr. - 10. Jun. - 12. Aug. - 14. Okt. - 9. Dez. 2026 (19:00 - 21:00 Uhr)
-- zum Teil mit Medizinern / Kontaktlinsenspezialisten (wird vorab bekannt gegeben).

Dauerhafter Link zum KeraLens-"Online-Stammtisch": https://lecture.senfcall.de/ker-358-fzk-yqk
(Keine Anmeldung, kein Passwort notwendig - einfach per "Click" zur angegebenen Zeit teilnehmen)

Weitere Infos zu den Stammtischen unter: https://www.forum.keratokonus.de/viewforum.php?f=152
(Zusätzlich oder als Alternative zu den regionalen Treffen.)
Die KeraLens-Accounts der Keratokonus Selbsthilfegruppe auf Instagram und Facebook werden im Verlauf von 2026 gelöscht/deaktiviert.

Es werden neue Kanäle aufgebaut, wie z.B. auf Mastodon und Bluesky. Weitere werden folgen.

Weitere Information und Diskussion dazu bitte hier: https://forum.keratokonus.de/viewtopic.php?t=6501

Kostenübernahme durch Integrationsämter?

Der individuelle "Weg" bis zur Diagnose - was ist Keratokonus, habe ich überhaupt Keratokonus, was kann Man/Frau tun?.
Markus
-
Posts: 604
Joined: 2003-06-24, 13:49
KC-Experience: Ich hab alles mal ausprobiert... Man will ja mitreden können... Transplantation, Laserung, Vernetzung...
...als nächstes kommt dann logischerweise die Kunstlinsen-Implantation... ;)
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Kostenübernahme durch Integrationsämter?

Post by Markus »

Hallo!

Gestern hat in einem meiner FH-Seminare ein Hörgeschädigter über die Probleme dieser Menschen im täglichen Leben und insbesondere im Internet berichtet.

Hellhörig bin ich dabei aber vor allem geworden, als er erzählte, dass seine Hörgeräte nicht oder kaum von der Krankenkasse übernommen werden und diese teuren Hilfsmittel vom Integrationsamt bezahlt werden.

Kennt sich jemand genauer mit diesen Integrationsämtern aus? Wäre es nicht ebenso möglich, dass unsere speziellen Kontaktlinsen, ohne die wir nicht arbeiten gehen könnten, auch von diesem Amt übernommen werden?

Die Arbeit der Integrationsämter basiert auf den Regelungen des SGB XI
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19. 6.2001, BGBl. I S. 1046), die hier auch online zu finden sind: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... index.html

Ich habe mich noch nicht näher damit beschäftigt, aber es könnte doch klappen, oder wo liegen die Probleme dabei?

Ein Problem ist auf jeden Fall, dass man arbeitssuchend oder in einem Arbeitsverhältnis sthen muss, glaube ich. Für Hausfrauen zum Beispiel oder Studenten greift das Gesetz daher wohl nicht.

In wie weit, ist unser Keratokonus wohl eine Behinderung. Im Sinne der Definitiion im Gesetzestext sicnd wir meiner Meinung nach auf jeden Fall behindert.

VG MARKUS
Hans-J. Hirche
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Posts: 483
Joined: 2003-12-03, 19:40
KC-Experience: beidseitiger Keratokonus;
Korrektur mit formstabilen (harten) Kontaktlinsen. - - -

Mein Keratokonus ist immer noch aktiv. Ich hoffe das er irgendwann einmal zum stehen kommt (die Hoffnung stirbt zuletzt). Alles in allem sollte man diese Erkrankung frei nach Monthy Python betrachten: ...Always look on the bright site of life

Alles in allem habe ich wider Erwarten gute Erfahrungen mit meinen harten Kontaktlinsen gemacht. Tragezeiten von bis zu 18+ Stunden sind inzwischen machbar.

Epi off Crosslinking rechts

beidseitiger grauer Star - künstliche Augenlinsen - nun weitsichtig (vorher sehr kurzsichtig)
Keratoconus since: ca. 1993
Operationen: Crosslinking rechts am 19.12.2016

Re: Kostenübernahme durch Integrationsämter?

Post by Hans-J. Hirche »

Ein interessanter Ansatz. Es ist nur so, daß Du behindert sein musst um Leistungen des Integrationsamtes zu erhalten. Der erste Schritt wäre, daß Du einen Antrag auf Behinderung beim Intergrationsamt stellst. Die Rechte der behinderten Menschen sind im übrigen im SGB IX geregelt.

Ich persönlich werde im kommenden Jahr einen Antrag auf Behinderung stellen (hatte ich vorher schon vor). Ich werde keinen GDB von 50 bekommen, gehe aber wenigstens davon aus, das mir eine Behinderung zugesprochen wird.

Danach wollte ich versuchen mich auf das Diskriminierungsverbot zu berufen. Warum das? ... ich vertrete die Auffassung, daß die Kontaktlinse bei einem KC-Sehbehinderten keine Sehhilfe im eigentlichen Sinne darstellt, sondern vielmehr als Prothese fungiert. Dem zur Folge hätte ich den selben Anspruch wie ein Beinamputierter auf seine standard Beinprothese. Diesen Ansatz habe ich mit einem Sozialrechtler des DGB-Rechtschutz beraten. Er hat mir geraten dieses mal zu probieren.... Da die Richtlinie der Krankenkassen nun in Veränderung ist, wird sich wahrscheinlich keine Notwendigkeit für das Einfordern von Leistungen bei KC-Sehbehinderten ergeben. Den Antrag auf Behinderung stelle ich aber trotzdem ...
Grüsse

Hans


...always look on the bright side of life ... (life of Brian)