Hallo ENYA1978,
das Abi in Bayern beginnt in diesem Jahr am 24. April. Die Vorbereitungen vieler Prüflinge laufen deshalb sicher schon auf Hochtouren. Das bedeutet, dass euch nicht mehr allzuviel Zeit zum Weichenstellen bleibt.
Ich würde mich an eurer Stelle deshalb zum jetzigen Zeitpunkt in erster Linie darum kümmern, dass der Sehfehler Deines Sohnes so schnell und so gut als irgend möglich mit Brille oder Kontaktlinsen korrigiert wird. Er muss sich auf die Prüfung vorbereiten und das wird ihm mit korrigierten Augen auf alle Fälle leichter fallen als ohne Korrektur. Wenn er mit einer Brille nur 10% besser sieht als ohne, dann ist das schon eine Verbesserung und wenn er mit Kontaktlinsen während der Vorbereitungszeit auf 60 oder 70% kommt und er die Dinger nach dem Crosslinking wegwirft, dann ist der Schaden mit Sicherheit geringer, als wenn er sein Abi nicht schafft oder dieses schlecht ist. Augenärzte und Optiker haben nicht immer eine Vorstellung davon, was der Faktor Zeit in Schule und Beruf bedeutet.
Auf den Nachteilsausgleich würde ich nicht spekulieren. Ein kurzer Blick in die Unterlagen, die das Bayrische Sozialministerium dazu veröffentlicht hat, zeigt, dass der Nachteilsausgleich keine Bonuspunkte fürs Abi bringt und dass eine beeinträchtigte Person die gleiche Prüfung zu machen hat wie Personen ohne Handicap. Ok, einer seheingeschränkten Person kann für die Aufgabenerledigung etwas mehr Zeit zugestanden werden als den anderen.
Der Nachteilausgleich regelt die Rahmenbedingungen für den inklusiven Unterricht, Dinge wie Gestaltung des Schülerarbeitsplatzes (Ort des Arbeitsplatzes im Klassenzimmer, Beleuchtung des Arbeitsplatzes, Energieversorgung am Arbeitsplatz ...), die Gestaltung und Aufbereitung von Unterlagen (Lesbarkeit und Gestaltung von Arbeitsblättern ...), Lernmittel (z. B. Bücher in Großdruck oder Blindenschrift), Hilfsmitteleinsatz wie Lupen, Lesegeräte, Screenreader Sprachausgaben ...
Was zu beurteilen ist, kannst Du im Antragsformular für Nachteilsausgleich des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München) nachlesen. Dieses Dokument findest Du unter nachfolgendem Link:
https://inklusion-bayern.de/upload/Nach ... Antrag.pdf
Ich denke, dass die Schule Deines Sohnes dieses Formular mit Hilfe Deines Sohnes ausfüllen wird. Ich hoffe sehr, dass sie dazu eine speziell ausgebildete Person mit hinzuziehen werden. Ich denke, dass die Beurteilung ohne Unterstützung eines Sonderpädagogen nicht möglich ist.
In Bayern gibt es dafür Mobile sonderpädagogische Dienste (MSD). Wenn ich es richtig verstanden habe, beraten die auch betroffene Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Ich würde mich auf alle Fälle dort danach erkundigen, was möglich und in der Kürze der Zeit machbar ist.
Hier der Link zur Homepage des MDS:
https://www.isb.bayern.de/schularten/fo ... hulen/msd/
Kontaktdaten zu den einzelnen Fachbereichen stehen hier:
https://www.isb.bayern.de/schularten/fo ... n/kontakt/
Ich hätte Dir lieber etwas schöneres erzählt, das kannst Du mir glauben; aber wer vom Keratokonus schwer befallen ist, muss kämpfen.
Ich wünsche euch viel Erfolg und alles Gute!
Halte uns bitte auf dem Laufenden! Deine Info ist für alle wichtig, die in der Situation Deines Sohnes stehen oder in diese irgendwann kommen werden.
Liebe Grüße
Martin