Hallo,
Auch wir haben den Kostenvoranschlag von CCL bei KK eingereicht, wurde natürlich abgelehnt. Wir haben Widerspruch eingelegt, die 1. OP unseres Sohnes stand unmittelbar bevor. Wir haben Widerspruch eingelegt, es ging alles den formellen Weg bei der KK.
Auch wir haben geklagt, da mein Mann langjähriges Gewerkschaftsmitglied ist und unser Sohn als Student familienvesichert ist, hat der DGB den Rechtsschutz übernommen, noch mal vielen Dank dafür!!
Gescheitert sind wir vor dem Sozialgericht an einem Formfehler

. Die Op unseres Sohnes war am 11.7.2013, der ablehnenden Bescheid der KK war vom 12.7. 2013. leider war dieser eineTag ausschlaggebend und es war keine lebensnotwendige OP,so dass wir die Klage zurück nehmen mussten.
Die Anwältin hat sich sehr bemüht, hatte einen solchen Fall mit dieser Erkrankung noch nicht und hätte gerne mit uns diesen Weg weiter bestritten, aber der eine Tag......Bei der unabhängigen Patientenberatung hat man uns gesagt, dass wir wegen des ablehnenden Bescheides der KK auf jeden Fall Anspruch auf Erstattung der Kosten des CCL haben, falls dieser Eingriff doch einmal in den Leistungskatalog der KK aufgenommen wird.
Erst mal alles egal, wir sind sehr froh, dass Lucas die OPs gut überstanden hat, und die Hornhaut deutlich flacher geworden ist,wenn nur die aufwendige Linsenanpassung schneller voran gehen würde.
Auf jeden Fall ist es toll, wenn viele Betroffene den Klageweg bestreiten, vielleicht gibt es irgendwann ein positives Urteil
in dieser Sache.
Interessant finde ich die Reaktion dieser einen KK, die nach Einschaltung der Medien so schnell eine Kostenübernahme zugesagt hat.
Weiterhin alles Gute
Jutta