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Beamte: Kostenübernahme durch Beihilfe
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Pupanski
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Beamte: Kostenübernahme durch Beihilfe
Hier mal ein kurzer Bericht über die Kostenübernahmesituation für unsereins:
Kosten der Vernetzung:
Beihilfe: komplett
PKV (Signal/Iduna): komplett
Kosten für Kontaktlinse:
Beihilfe: nix
PKV: komplett
Habe nun bei meiner Beihilfe nachgefragt, warum ich auf der Hälfte der Kosten für die Kontaktlinse sitzen bleibe, obwohl doch allgemein bekannt ist, dass eine merkliche Visusverbesserung bei Keratokonus-Patienten NUR mit Kontaktlinse möglich ist.
Antwort:
Die Beihilfevorschriften des Bundes sehen derzeit eine Kostenübernahme für KL nur in folgenden Fällen vor:
"Beihilfefähig sind ferner nach schriftlicher Verordnung eines Augenarztes Sehhil-
fen nach Nummer 11 für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehö-
rige, die unter folgenden Erkrankungen leiden:
a) Blindheit beider Augen (Diagnoseschlüssel H 54.0) oder
b) Blindheit eines Auges und Sehschwäche des anderen Auges (Diagnose-
schlüssel H 54.1) oder
c) gravierende Sehschwäche beider Augen (Diagnoseschlüssel H 54.2) oder
d) erhebliche Gesichtsfeldausfällen "
Alledings gibt es einen ENTWURF für eine Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und
Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV).
Zitat hieraus:
"Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe sind bei nachstehend
aufgeführten Indikationen für Kurzzeitlinsen bis zu 154,00 Euro (sphärisch) bzw.
bis zu 230,00 Euro (torisch) im Kalenderjahr beihilfefähig:
a) Myopie ab 8,0 dpt,
b) Hyperopie ab 8,0 dpt,
c) Irregulärer Astigmatismus, wenn damit eine um mindestens 20% verbesserte
Sehstärke gegenüber Brillengläser erreicht wird,
d) Astigmatismus rectus und inversus ab 3,0 dpt,
e) Astigmatismus obliquus (Achslage 45°+/-30°, bzw.135° +/-30°) ab 2 dpt,
f) Keratokonus,
g) Aphakie,
h) Aniseikonie (bei gleicher oder wenig differenter Refraktion beider Augen muss
eine Aniseikoniemessung nach einer anerkannten reproduzierbaren Bestim-
mungsmethode erfolgen und dokumentiert werden),
i) Anisometropie ab 2,0 dpt. "
Meine Beihilfestelle konnte mir nun allerdings nicht sagen, was es mit dem Entwurf aufsich hat; wann er Gültigkeit erlangt etc.
Weiß jemand mehr?
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LBH49
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- KC-Experience: KC beidäugig, li. Auge 1987 transplantiert (Prof. Meyer in OS), re . Auge mit langsamerer Entwicklung; März 2007 Re-Keratoplastik li. Auge (mit Titanring) + re. Auge cirkuläre Keratotomie (Dr. Krumeich)
Geblieben ist auf dem linken Auge ein Glaukom postoperativ, das mit Cosopt vollständigt behandelbar ist und bisher keine Schäden am Sehnerv verursacht hat. - Keratoconus since: 1982, bis zur konkreten Diagnose vergingen etwa 2 Jahre
- Experience with eyeglasses / lenses: KC-Kunden sind des Optikers bester Freund!
- Operationen: Keratoplastik li. Auge 1987, Re-Keratoplastik 2007;
Cirkuläre Keratotomie re. Auge 2007
Re: Beamte: Kostenübernahme durch Beihilfe
in Niedersachsen gilt für Landesbeamte ebenfalls das Beihilferecht des Bundes.
Seit der Übernahme der Gesundheitsreform 2004 in die Beihilfevorschriften sind Sehhilfen grundsätzlich nicht mehr beihilfefähig.
Ausgenommen sind hiervon aber weiterhin sog. therapeutische Kontaktlinsen. Seit dem 6. Jan. 2005 ist eine neue Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft, nach der beim Punkt 60.14 eine Kostenübernahme von CL bei KK möglich ist, wenn folgende Kriterien zutreffen: "Kontaktlinsen - bei ausgeprägtem, fortgeschrittenen Keratokonus mit keratokonusbedingten pathologischen Hornhautveränderungen (z.B. Vogt-Linien) und Hornhautradius <7,0 mm zentral oder im Apex; oder nach Hornhauttransplantation/Keratoplastik." Es ist also eine Frage des Befundes und der Verordnung des Augenarztes, ob die o.g. Voraussetzungen für die Beihilfestelle erkennbar werden.
Für alle anderen, die - noch - keine therapeutischen CL benötigen, wäre die neue Rechtsverordnung ein Fortschritt - leider habe ich davon auch noch nichts gehört-
Frdl. Gruß
LBH49
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Pupanski
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Re: Beamte: Kostenübernahme durch Beihilfe
ich habe gestern mal eine E-Mail an das BMI geschickt, wie der Stand bezüglich der zitierten Rechtsverordnung ist.
Mal schauen, was die antworten. Schließlich haben die ja den Entwurf auf Ihrer Webseite veröffentlicht; sollten sich also auskennen.
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Pupanski
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Re: Beamte: Kostenübernahme durch Beihilfe
"Sehr geehrter Herr xxx,
für Ihre E-Mail vom 2. Dezember 2008 an das Bundesministerium des Innern
danke ich Ihnen.
Die von Ihnen beschriebenen Fakten sind richtig. Die Ermächtigungsgrundlage
zur neuen Beihilfeverordnung findet sich im neuen Bundesbeamtengesetz im
Dienstrechtsneuordnungsgesetz -DNeuG - wieder. Das DNeuG wurde vom Bundestag
bereits verabschiedet und wird am 19. 12. 2008 abschließend im Bundesrat
behandelt. Es ist geplant, die neue Beihilfeverordnung zeitnah mit
In-Kraft-Treten des Gesetzes (Jahresbeginn 2009) wirksam werden zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx"