Termine für den KeraLens-"Online-Stammtisch" der Keratokonus Selbsthilfegruppe:

2026: 11. Feb. - 8. Apr. - 10. Jun. - 12. Aug. - 14. Okt. - 9. Dez. 2026 (19:00 - 21:00 Uhr)
-- zum Teil mit Medizinern / Kontaktlinsenspezialisten (wird vorab bekannt gegeben).

Dauerhafter Link zum KeraLens-"Online-Stammtisch": https://lecture.senfcall.de/ker-358-fzk-yqk
(Keine Anmeldung, kein Passwort notwendig - einfach per "Click" zur angegebenen Zeit teilnehmen)

Weitere Infos zu den Stammtischen unter: https://www.forum.keratokonus.de/viewforum.php?f=152
(Zusätzlich oder als Alternative zu den regionalen Treffen.)
Die KeraLens-Accounts der Keratokonus Selbsthilfegruppe auf Instagram und Facebook werden im Verlauf von 2026 gelöscht/deaktiviert.

Es werden neue Kanäle aufgebaut, wie z.B. auf Mastodon und Bluesky. Weitere werden folgen.

Weitere Information und Diskussion dazu bitte hier: https://forum.keratokonus.de/viewtopic.php?t=6501

Kostenerstattung Vernetzung/Ark usw.? Finanzamt zahlt!

Der individuelle "Weg" bis zur Diagnose - was ist Keratokonus, habe ich überhaupt Keratokonus, was kann Man/Frau tun?.
skychild
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Posts: 56
Joined: 2006-05-18, 18:34
KC-Experience: Vernetzt auf beiden Augen im ALZ München, siehe Vernetzung - OP-Berichte
Operationen: Vernetzungen:
link: 19.09.06 / rechts: 29.11.06
ALZ München

Kostenerstattung Vernetzung/Ark usw.? Finanzamt zahlt!

Post by skychild »

...mich wundert ja sehr, dass diesbezüglich hier im Forum noch nichts steht! Stand kürzlich auch in der "TEST"-Zeitschrift. Also habe ich mal einen Link dazu gesucht..

Lest Euch das mal mit folgendem Hintergedanken durch: Wenn das Finanzamt sogar eine "kosmetische Augen-OP" wie Lasik ohne Attest als außergewönliche Belastung anerkennt, was spricht dann gegen die Kosten für Vernetzung, ARK usw...

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(openPR) - Die Kosten für eine Augenoperation nach dem LASIK-Verfahren sind beträchtlich und werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Im Ausland sind die Behandlungskosten niedriger, dafür aber kommen Reisekosten hinzu. Die Frage ist, ob die Kosten für die Behandlung, Reisekosten ins Ausland zur Behandlung sowie für die Voruntersuchung und Beratung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen - unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung - absetzbar sind.

Kürzlich hatte das Finanzgericht Düsseldorf die Anerkennung der Aufwendungen für eine LASIK-Augenoperation abgelehnt - mit einer etwas abstrusen Begründung: Die LASIK-Operation erspare dem Fehlsichtigen für die Zukunft das Tragen einer Brille. Daher werde die Wahl für diese Behandlungsmethode in nicht unerheblichem Maße auch von ästhetischen Gesichtspunkten bestimmt. Weil der unstreitige Heilbehandlungszweck untrennbar von kosmetischen Zwecken überlagert werde, könne die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen nicht mehr typisierend unterstellt werden. Und so seien die Kosten nicht als notwendig zu werten und deshalb nicht absetzbar (FG Düsseldorf vom 16.2.2006, EFG 2006 S. 973; ebenso FG Berlin vom 25.11.2003, 1 K 1131/03).

Erfreulicherweise haben jetzt die Finanzbehörden auf Bundesebene beschlossen, diese negativen Urteile nicht allgemein anzuwenden und die Kosten für eine Augenoperation mittels Laser als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG anzuerkennen. Bei Steuerpflichtigen, die sich einer Augen-Laser-Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist auch wissenschaftlich anerkannt. Es ist nicht erforderlich, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden muss (OFD Koblenz vom 22.6.2006, S 2284A-St 323).
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Quelle: http://openpr.de/news/98069/LASIK-Augen ... ch-an.html
siehe auch http://forum.freevis.de/read.php?1,4683 oder googelt einfach!

Natürlich ist man auch hier wieder mal der staatlichen Willkür ausgesetzt. Ich würde mich auf jeden Fall auf das genannte Urteil beziehen und als Beleg für die "wissenschaftliche Anerkennung" das PDF von Prof. Kohlaas dem FA vorlegen. Bei der zu erwartenden Proforma-Ablehnung dann auf jeden Fall Widersprung einlegen!

Übrigens: Zur "außergewöhnlichen Belastung" zählen m.E. auch die Fahrtkosten, Unterkunft, Medikamente und Zuzahlungen etc. im Zusammenhang mit der OP, vielleicht ja sogar KK-KL wenn beruflich erforderlich...

Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert (ggf. auch nur für den Teil, den die Kasse nicht übernommen hat). Werds auch so machen...

Viel Erfolg